Eine weitere Personengruppe sind EU-Burger und Burger der Schweiz. Hier wird die
Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit nicht verlangt, bei den Burgern
einiger EU-Staaten erlischt sie jedoch mit der Einburgerung automatisch.
Einburgerungs-Interessenten aus EU-Staaten sollten sich daher bei ihrer
zustandigen Auslandsvertretung erkundigen, ob der Verlust der alten
Staatsangehorigkeit eintritt und ob und wie man dies ggf. vermeiden kann. (fr)
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