Grundsatzlich verlangt der deutsche Staat bei
einer Einburgerung, dass die bisherige Staatsangehorigkeit mit der Einburgerung
aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten
ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch
werden, gehen also nicht naher auf die Grunde ein, die dahinter stecken. Hier
geht es darum, die Folgen der grundsatzlichen Entscheidung zu erlautern. (fr)
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