Показать сообщение отдельно
  #79  
Старый 11.12.2008, 00:52
атали
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Ab 1. Oktober 2008 gelten geanderte Anspruchsvoraussetzungen fur den Bezug von Kinderzuschlag.
Mit Wirkung zum 01.10.2008 tritt eine Anderung des
Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in Kraft. In § 6a BKGG werden die
Anspruchsvoraussetzungen fur die Zahlung von Kinderzuschlag geregelt.
Durch die Gesetzesanderung soll es mehr Eltern ermoglicht werden,
Kinderzuschlag zu erhalten, wenn sie mit ihrem Einkommen den
Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht decken konnen.

Wichtigste Anderung:
Neu
ab 01.10.2008 ist die Festsetzung der Mindesteinkommensgrenze auf
einheitliche Betrage. Fur Elternpaare gilt eine Mindesteinkommensgrenze
in Hohe von 900 Euro, fur Alleinerziehende in Hohe von 600 Euro.
Ответить с цитированием