Mein Rechstverstandniss ist so. Selbst wenn sie keine Maklerin ist und sein darf, hat sie eine Dienstleistung angeboten, die sie in Anspruch genommen haben. Diese Frau hilft bei der Suche nach einer Wohnung, dafur mochte sie bezahlt werden, dieses war Vertraglich auch so vereinbahrt. Sehe hier keine Sittenwidrigkeit. Ich bin der Meinung, die Rechnung ist zu bezahlen. Uber die Hohe der Rechnung kann man sich evtl. streiten, aber daruber wissen wir ja nichts. Ubrigens der Tipp mit der Verbraucherzentrale war ganz gut. Nehmen sie die Rechnung und fragen sie einfach die Verbraucherzentrale. Deren Auskunft wird auf jeden Fall kompetenter, als die unsere.
|