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  #588  
Старый 06.04.2011, 06:50
Alla Sti
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Olga, eine "normale" Hausverwaltung erstellt die BK-Abrechnung fur das abgelaufene Jahr mit dem Ausweis der anteiligen Kosten fur haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Kosten kann man in der EST-Erklarung angeben, 20 % davon werden erstattet. Eintragung erfolgt auf der 3 Seite des Mantelbogens *der Steuererklarung
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