Ja, rechtlich besteht diese moglichkeit - Sie brauchen zunachst nur zum Gewerbeamt zu gehen und das Gewerbe anzumelden.
Dabei ist zu beachten, ob Sie fur Ihre gewerbliche Tatigkeit die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen (z.B. Meisterschein f. bestimmte Handwerkliche Tatigkeiten o.a.)
Ausserdem sollten Sie vorher in den Ausbildungsvertrag sehen oder mit Ihrem Ausbildungsbetrieb/Ausbilder daruber einig sein, dass die gewerbliche Tatigkeit neben der Ausbildung ausgeubt werden darf.
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