Тема
:
Einkommensteuererklarung
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380
26.07.2010, 01:40
Alla Sti
Guest
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ja, man kann die Anlage Kind ausfullen, auch wenn das Kind NICHT auf der LSt-Karte eingetragen ist. Das bringt zwar nur dann etwas, wenn man statt Kindergeld den Kinderfreibetrag beanspruchen kann (d.h. bei hoherem Einkommen)