Zu Haushaltsnahen Dienstleistungen:
Schatzungen werden nicht anerkannt! §35a EStG sagt:
Es mu? sowohl die Rechnung (z.b. NK-Abrechnung oder Handwerkerrechnung) als auch der Zahlungsnahcweis (Uberweisung oder Kontoauszug) vorliegen. *Manche Sachbearbeiter bestehen nicht auf den Nachweis der Zahlung, aber die Rechnung mu? auf jeden Fall vorliegen. Falls diese noch nicht vorliegt, kann die Erklarung erst nach der Nebenkosteabrechnung fertiggestellt werden.
.
***-holzkamp-neudorf.de
|