Bei der ESt-Erklarung bitte nicht vergessen die haushaltsnahen Dienstleitsungen abzusetzten! 20 % davon werden erstattet.
Eine Bescheinigung uber die Hohe dieser Aufwendungen bekommt ihr vom Vermieter mit der Jahres-Betriebskostenabrechnung. Falls im Vorjahr noch nicht geltend gemacht - in diesem Jahr auch fur das Jahr 2008 eintragen. Falls die BK-Abrechnung noch nicht zugestellt - Kosten schatzen (richtet euch nach der Hohe der Kosten aus dem Vorjahr)
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