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Старый 08.04.2010, 22:32
Larissa P tk
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Frage Steuerschuld mit Ex-EhePartner:
Wenn der Ehemann seine Steuererklarung zusammen mit der Ex-Ehefrau abgibt, dann steht die Steuererstattung dennen beiden zu. Die Aufteilung kann gem § 268 AO im Verhaltnis der Einkunfte und der gezahlten bzw. einbehaltenen Steuern erfolgen. Das Finanzamt wird Ihnen allerdings den Betrag in einer Summe uberweisen. Aufteilen mussen Sie dann selbst.
Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, dann wenn Sie sich einfach vertrauensvoll an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie das Problem ganz vermeiden mochten, dann sollten die (Ex)Eheleute eine getrennte Veranlagung wahlen (d.h. jeder einzeln die Steuererklarungen abgeben) Das fuhrt in der Regel aber zu einem hoheren Steuersoll.
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***.holzkamp-neudorf.de
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