Frage Kinder:
Kinder bis zu vollendeten 18 Lebensjahr sind unabhangig vom Einkommen und Wohnort immer Kinder im steuerlichen Sinne. Fur Sie wird auf jeden Fall Kindergeld gezahlt bzw. der Kinderfreibetrag gewahrt.
Kinder uber 18 werden nur beruksichtigt, wenn sie unter 25 sind und sich in Ausbildung befinden oder wenn sie unter 21 sind und arbeitslos gemeldet sind.
In beiden Fallen durfen die eigenen Einkunfte abzuglich Werbungskosten und SV-Beitrage den Betrag von7680 (2009) nicht uberstiegen haben.
Hat das Kind (Sohn) einen Grundwehrdienst oder Zivildienst absolviert, dann wird der Zeitraum des Dienstes an die Altersgrenze (21 oder 25) angehangt.
Kinder uber 18, die die Voraussetzungen (Ausbildung oder Arbeitslosigkeit und die Einkunftsgrenze) im ganzen Jahr 2009 nicht mehr erfullt haben, brauchen auch nicht mehr eingetragen werden.
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