Frage Kurzarbeitergeld:
Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnerstatzleistung (genauso wie Elterngled, Krankengled, ALG I, Mutterschutzgeld usw.) Diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei und werden lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Wenn jemand au?er den Lohnersatzleistungen kein weiteres positives Einkommen hat, dann zahlt er in dem Jahr auch keine Einkommensteuer, wenn er aber auch noch andere Einkunfte hat wird lediglich der Steuersatz erhoht, womit die ubriegen Einkufte beteuert werden. Das Rechenbeispiel weiter unten ist schon zutreffend.
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