Frage Ubungsleiterpauschale:
Die Pauschalen konnen nur von offentlichen oder gemeinnutzigen Arbeitgebern/Auftraggebern gezahlt werden (z.B. vom Fu?ballverein oder von der Kirche) fur Personen die z.B. eine Sportgruppe anleiten. Die Pauschale kann durchaus auch hoher sein nur bis zu dem Betrag von € 2.100,00 ist sie komplett steuerfrei und wird auch nicht zum Progressionsvorbehalt (Ermittlung des Steuersatzes) hinzugerechnet. Wenn die Vergutung hoher als € 2.100,00 im Jahr ist, dann wird der ubersteiegende Betrag "ganz normal" versteuert.
Bitte besuchen Sie uns
***.holzkamp-neudorf.de
Vielen Dank fur Ihr Interesse!
|