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Старый 15.02.2010, 23:30
Larissa P tko
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Frage Ubungsleiterpauschale:
Die Pauschalen konnen nur von offentlichen oder gemeinnutzigen Arbeitgebern/Auftraggebern gezahlt werden (z.B. vom Fu?ballverein oder von der Kirche) fur Personen die z.B. eine Sportgruppe anleiten. Die Pauschale kann durchaus auch hoher sein nur bis zu dem Betrag von € 2.100,00 ist sie komplett steuerfrei und wird auch nicht zum Progressionsvorbehalt (Ermittlung des Steuersatzes) hinzugerechnet. Wenn die Vergutung hoher als € 2.100,00 im Jahr ist, dann wird der ubersteiegende Betrag "ganz normal" versteuert.

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