BAG-Urteil: Leiharbeiter konnen Lohn fur mehrere Jahre nachfordern
„Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Leiharbeitern erneut gestarkt: Sie haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen. Der Zeitarbeitsbranche drohen damit Nachforderungen in immenser Hohe.
Zehntausende Zeitarbeiter konnen den gleichen Lohn einfordern wie die Stammbelegschaft - und das fur mehrere Jahre ruckwirkend. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden. Laut Gesetz mussen Leiharbeitnehmer ihre Anspruche auf gleichen Lohn innerhalb von vier Jahren geltend machen. Kurzere Fristen, die tarifvertraglich fur Lohnnachforderungen der Stammmitarbeiter festgelegt wurden, gelten fur Leiharbeitnehmer nicht, urteilte das BAG (5 AZR 7/10)…“ Artikel
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