Konnte die Mutterschutzfrist vor der Entbindung auf Grund einer Fruhgeburt oder sonstigen vorzeitigen Entbindung nicht in voller Hohe in Anspruch genommen werden, verlangert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die nicht in Anspruch genommenen Tage vor der Entbindung.
Im Klartext sie bekommt die 6 Wochen nachbezahlt.
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