Тема: terbonus.
Показать сообщение отдельно
  #43  
Старый 28.01.2010, 07:44
Елена Кангн
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

In der Regel bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal jedoch 14 Monate. Ein Elternteil kann allerdings hochstens zwolf Monate fur sich in Anspruch nehmen (Ausnahme: Alleinerziehende). Um in den Genuss der vollen 14 Monate zu kommen, muss auch der Partner fur mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen.
Achtung: Das Mutterschaftsgeld in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da Mutter mit diesem Mutterschaftsgeld in den ersten acht Wochen nach der Geburt fast immer auf die volle Hohe ihres zuvor erzielten Nettos kommen, erhalten Sie de facto nur zehn Monate Elterngeld, auch wenn Sie zwolf beantragt haben. Der Trick, die ersten beiden Lebensmonate als "Vatermonate" zu beantragen, funktioniert leider auch nicht: Monate, in denen Mutterschaftsgeld geflossen ist, werden immer der Mutter zugeschrieben.
Ответить с цитированием