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  #39  
Старый 06.03.2009, 23:41
Ирина
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Umtausch schriftlich regeln
Frohe Botschaft: Viele Handler nehmen die Ware freiwillig zuruck. Umtausch oder Rucknahme sind jedoch blo?e Kulanz. Verpflichtet sind die Handler dazu nicht. Wer sicher gehen will, vereinbart gleich beim Kauf ein Umtauschrecht. Und zwar am besten schriftlich! Wichtig: Kunden sollten mit dem Handler die Ruckgabefrist klaren. Auch sollte darin stehen, ob die Ware originalverpackt sein muss.
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