Freiwillige Garantie
Garantie vom Hersteller ist freiwillig. Der Hersteller steht eine bestimmte Zeit lang dafur ein, dass sein Produkt einwandfrei funktioniert. Moglich sind auch beschrankte Garantien. Ob der Fehler schon von Anfang an vorlag, spielt fur Garantiefalle keine Rolle. Haufig ist es deshalb bequemer, die Garantie beim Hersteller in Anspruch zu nehmen, statt beim Handler Gewahrleistung zu verlangen. Denn in den Gewahrleistungsfallen muss grundsatzlich der Kunde beweisen, ob die Ware von Anfang an eine Macke hatte. Nur in den ersten sechs Monaten ab Kauf ist er von dieser Beweispflicht befreit.
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