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Старый 21.01.2011, 00:11
Svetlana Voy
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Хочу еще добавить, как на социале можно получить гражданство:Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch fur unterhaltsberechtigte Familienangehorige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, und zwar wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nicht selbst zu vertreten hat. Das ist zum Beispiel der Fall:bei Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kundigung, wenn das intensive Bemuhen um eine neue Arbeitsstelle nachgewiesen wird,in einer besonderen personlichen oder familiaren Situation, z.B. wenn kleine Kinder betreut werden mussen,bei Bezug von staatliche Leistungen wahrend der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums.

Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAfoG) steht dem Anspruch auf Einburgerung nicht entgegen.
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