Also, die Bezugspersonen (Eltern oder Gro?eltern mit dem Status Deutsche Spataussiedler) mussen zum *Verwaltungszeitpunkt noch leben und sich in Deutschland aufenthalten. Sie stellen auch den Antrag auf Einbeziehung.
Menschen, die nach § 7 in die BRD eingereist sind und erst hier nach einem weiteren Test § 4 erworben haben, besitzen trotzdem keinen Aufnahmebescheid und sind somit nicht berechtigen einen Antrag auf eine NACHTRAGLICHE Einbeziehung zu stellen.
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