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  #369  
Старый 18.01.2011, 09:14
Viktor
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... Danach konnen Abkommlinge oder Ehegatten eines Spataussiedlers eine NACHTRAGLICHE Einbeziehung in den Aufnahmebescheid des Spataussiedlers beantragen.
Damit gilt die Regelung nur fur die Angehorigen von Spataussiedlern, also denjenigen, die nach dem 31.12.1992 im Bundesgebiet eingetroffen sind.

Die einzubeziehenden Ehegatten oder Abkommlingemussen die Voraussetzung fur eine Einbeziehung erfullen, insbesondere den Nachweis ausreichender Deutschkenntnissen durch Vorlage des Zertifikates Deutsch Start 1 oder A1. Ein Sprachtes wie fur die Spataussiedler findet nicht statt..
Sonstige Familienangehorige, wie z. B. Ehegatten von Kindern oder Enkelkinder mussen diese Voraussetzungen ebenfalls erfullen.
Unter Abkommlingen sind nich nur die Kinder, sondern auch die Enkel zu verstehen. ?Somit besteht auch hier eine Einbeziehung von volljaahrigen Enkelkindern in den Aufnahmebescheid von Gro?eltern.
es ist ein Hartefall zu begrunden. Die Harte muss nach der Aussiedlung des Spataussiedlers entstanden sein. Z. B. weil das damals volljahrige Kind oder Enkkelkind mit einem nichtdeutschen Ehepartner verheiratet war und diese Ehe zwischenzeitlich gescheiter ist. Oder weil die hier im Deutschland lebenden Eltern bzw. Gro?eltern unter der Trennungssituation leiden oder auf Hilfe angewiesen sind usw.
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