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  #386  
Старый 23.06.2011, 07:29
Аlexander
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Michael, Auch dass stimmt nicht, habe alle Dokumente ubersetzt und auch in BRD gut gebraucht! Um einen Aufnahmebescheid zu bekommen, habe ich schon geschrieben, welche Dokumenten dem Antrag beigefugt werden mussten. Alles andere ist nicht erforderlich! Und noch was, wenn man schon in Deutschland eingereist ist und in die Amter geht, dann werden mehrere Unterlagen mit Ubersetzungen gefordet. Aber Sie sollten wissen, dass die deutschen Amter Ubersetzungen, die in der Sowjetunion/Russland gemacht wurden, grundsetzlich nicht anerkennt werden! Wenn es bei Ihnen anders war, dann sind Sie wieder eine Ausnahme, wie Sie sie schon mal bei dem Ausreisegenehmigung waren. Ich bin beeidigter Dolmetscher und Ubersetzer und wei? ganz genau woruber ich schreibe!
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