ES gab in keinem Gesetz eine Regelung, dass nur wenn man Verwandte hat, darf man einreisen. Viktor, ch glaube Ihnen. Aber es geht doch nicht um das deutsche Einreisegesetz, sondern um den eisenen Vorhang der Sowjets! Die Sowjets haben Ausreise nur dann genehmigt, wenn der Ausreisewillige in Deutschland Verwandten des ersten Grades hatte!
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