Auszahlungen aus Riester-Vertragen mussen zudem versteuert werden. Wer
jetzt denkt, er konne mit der Eigenheim-forderung die Steuer umgehen,
der irrt. Als Grundlage der Besteuerung wird ein fiktives Wohngeldkonto
angelegt. Hier werden alle Tilgungen und Forderbeitrage summiert. Bei
Kapitalentnahmen dient der entnommene Betrag als Grundlage. Die Summe
auf dem fiktiven Konto wird mit zwei Prozent jahrlich verzinst.
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