Bevor eine beantragte Kur durch einen Sozialleistungstrager bewilligt * * * * werden kann, ist grundsatzlich stets eine Uberprufung der * * * * Notwendigkeit der Ma?nahme durch eine neutrale arztliche Institution * * * * vorgeschrieben (Medizinischer Dienst, Amtsarzt o. a.). Die Begutachtung * * * * erfolgt auf schriftlichem Wege (nach den vorliegenden Krankenakten). Eine * * * * korperliche Untersuchung kann angeordnet werden.
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