Am 19 Mai 2010 entschied ein litauisches Gericht nach dreimonatigem Verfahren, da? die Angeklagten wegen des Fuhrens der Hakenkreuz-Banner freizusprechen sind. Die Begrundung des Gerichts lautete:
"Das Hakenkreuz-Symbol
hat nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun. Es ein wertvolles baltisches Kulturgut. Es ist das Wahrzeichen unserer Ahnen, das ihnen gestohlen und verraterisch von anderen Nationen verwendet wurde."
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Снова светит солнце, снова светится душа, и пасмурно не будет больше никогда!!!
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