der Begrundung ausreichen, um die Entscheidung des Bundesvorstandes uber
meinen Ausschluss fur nichtig zu erklaren.
5. Weil mein Mitgliedsbeitrag fur das Jahr 2010 nicht abgebucht wurde, habe ich
im Januar diesen auf das Konto der Landsmannschaft uberwiesen und den
Bundesvorstand daruber informiert. Ich habe den Bundesvorstand auch daruber
informiert, dass ich die Entscheidung uber meinen Ausschluss angefochten habe
und deshalb bleibe ich solange Mitglied der Landsmannschaft, bis die
Bundesschiedskommission ihre Entscheidung getroffen hat. Daher habe ich den
Bundesvorstand gebeten, mir das Vereinsorgan „Volk auf dem Weg“ fur den
Monat Januar zuzusenden. Dass ich die Zusendung weiterer Ausgaben von
VadW erwarte, versteht sich von selbst. Reaktion des Bundesvorstandes darauf:
keine Antwort, der Mitgliedsbeitrag wurde kassiert, VadW wurde mir nicht
zugestellt. Diese Vorgehensweise sehe ich als grobe Verletzung meiner
Mitgliedsrechte. Ich denke, dass auch das Gericht diese Umstande entsprechend
bewerten wurde.
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Снова светит солнце, снова светится душа, и пасмурно не будет больше никогда!!!
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