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Бархат 05.04.2010 06:31

Vertrag Notar
 
wir sind dabei ein Haus zu kaufen , in den nachsten Tagen bekommen wir den Vorvertrag vom Notar zugeschickt . sollte man diesen prufen ( Anwalt , Verbraucherzenrale ) lassen ??danke fur die Antworten

Бархат 05.04.2010 06:31

wir sind dabei ein Haus zu kaufen , in den nachsten Tagen bekommen wir den Vorvertrag vom Notar zugeschickt . sollte man diesen prufen ( Anwalt , Verbraucherzenrale ) lassen ??danke fur die Antworten

Бестолочь 06.04.2010 01:23

wenn Sie sich selbst nicht sicher sind uber die Richtigkeit des Notarvertrags, dann wurde ich diesen am besten beim Rechtsanwalt uberprufen lassen, es kostet aber nicht wenig Geld.
Ansonsten wurde ich auf Lasten des Grundstucks achten, wie z. B. Gehwegrechte usw.. und ansonsten wurde ich noch auf die eventuellen zusatzlichen Kosten achten, wie z. B. zusatzliche Erschlie?ungskosten (falls es sich beim Kauf um einen Grundstuck handelt) usw...

Бестолочь 06.04.2010 01:24

Sorry, hab jetzt gemerkt, dass Sie ein Haus kaufen wollen. :-$ ;-) Da wurde ich auf jeden Fall mich noch bei der Gemeinde erkundigen, in welchem Baugebiet, d. h. Mischgebiet, Wohngebiet oder Gewerbegebiet das Haus liegt und ob Sie eventuelle Veranderungen an dem Haus vornehmen durfen.

gainst 06.04.2010 06:59

normalerweise ist der Notar per Gesetz dazu verpflichtet unparteiisch zu sein. Wenn sie und der Verkaufer des Hauses zum Unterzeichnungstermin anwesend sind, wird ihnen derGANZE Kaufvertrag vorgelesen und sie haben dann die Moglichkeit immer wieder zu unterbrechen und um Aufklarung zu bitten. Sollte ihnen irgendetwas "spanisch" vorkommen oder wenn sie denken nicht genung vom Notar aufgeklart worden zu sein, so haben sie die Moglichkeit vom Kauf zuruckzutreten oder um einen weiteren Unterzeichnungstermin zu bitten. So konnen sie zwischenzeitlich den Kaufvertrag prufen zu lassen.
Und das was sie vom Notar kriegen ist kein Vorvertrag, sondern der Vertragsentwurf zum durchlesen.

gainst 06.04.2010 07:02

und nicht zu vergessen. Der Notar muss ihnen den Grundbuchauszug vorlegen, vorlesen und ebenfalls erklaren.
Und stellen sie sich ruhig mal ein bischen "dumm" und fragen sie lieber zwei mal;-)

gainst 08.04.2010 06:39

um noch mal auf den Grundbucheintrag zuruckzukommen!
Der Grundbucheintrag muss der gleiche sein wie im Kaufvertrag. Achten sie drauf;-)


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