Ирина Mихэм |
27.05.2011 08:32 |
Tauschborsen und Musik-Stores
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dem Nutzer von Internet-Tauschborsen wie z.B. Morpheus oder Kaazaa bewusst ist, dass die Einstellung der dort zuganglichen Musik-Files in den allermeisten Fallen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt ist. Das Herunterladen solcher offensichtlich illegal hergestellter Kopiervorlagen ist somit verboten. Erlaubt ist nur der Download von Musiktiteln, die von der Musikindustrie oder den Kunstlern selbst ausdrucklich kostenlos zu Werbezwecken im Internet zur Verfugung gestellt wurden.
Wer rechtlich kein Risiko eingehen will, sollte die kostenlosen Tauschborsen deshalb lieber ganz meiden und stattdessen die komfortablen Angebote der kommerziellen Musik-Stores wie iTunes oder Musicload nutzen. Bei diesen kostenpflichtigen Diensten haben die Rechteinhaber der Verwertung der Titel im Internet zugestimmt der User ist somit juristisch auf der sicheren Seite.
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