Лида Катастрофа |
10.02.2012 03:59 |
Галина, да Вы можете получая безработные деньги дозарабатывать на сумму в 165,00 €, поконкртее я бы проинформировалась в арбайтсамте или вот Вам выписка:
Grundsatz: Wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, sind Sie nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches III nicht mehr arbeitslos und konnen dann auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen (§ 119 Abs. 3 SGB III).
Nehmen Sie wahrend der Arbeitslosigkeit eine Nebentatigkeit auf, wird vom Netto-Nebeneinkommen ein Freibetrag in Hohe von 165 Euro nach § 141 Absatz 1 SGB III abgezogen. Wer in Weiterbildungsma?nahmen ein Entgelt bekommt, kann einen hoheren Freibetrag von 400 Euro ansetzen (§ 141 Absatz 4 SGB III).
Also: Ein Nebenverdienst wahrend der Arbeitslosigkeit "macht nur Sinn", wenn der Arbeitslose in der Woche nur weniger als 15 Stunden arbeitet. Ab 15 Stunden regelma?iger Beschaftigung in der Woche liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Folge: Es besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil Arbeitslosigkeit eine Anspruchsvoraussetzung fur Arbeitslosengeld ist.
Freibetrag und Werbungskosten
Der vorgenannte Freibetrag kann sich "rechnerisch" um entstandene Aufwendungen fur die Ausubung des Nebenjobs erhohen. Als Aufwendungen werden nach § 9 EStG z.B. Kosten fur die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstatte anerkannt, soweit diese nicht durch den Arbeitgeber getragen werden.
Quelle:
***********.finanztip.de/recht/sozialrecht/nebeneinkommen0.htm
|