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Ludmilla Jyvij hivd 22.01.2012 21:44

da, *imenno *ob *etoj *optimalnoj *pomoshi * ja *i *sprashiwala, *4to-to *sebe *dobawit, *4to-to *i *gosudarstwu *wernem. *SPASIBO!!!

Татьяна Дэма 22.01.2012 23:38

Да, точно, невнимательно прочитала тему, мы уже пообщались в личке, я не хотела обидеть Людмилу.

Irene Wolf 24.01.2012 08:10

POmogite Sowetom. Meine gute Bekannte ist z.z alleinerzihend lebt von hartz 4, arbeitet teilweise-mann zahlt teilweise unterhalt- jetzt haben sie sich 2 chance gegeben *-) *-) *und haben einer wohnung zusammen gesucht und mietvertrag unterschrieben -mussten zum februar zusammen zihen ( wollten kein hilfe mehr von ALG 2-deswegen haben auch keinen Umzugsgenehmigung geholt) die Freundin hat sich bei Ihrem amt gemeldet-dass sie keine hilfe mehr braucht ab 01.02. jetzt weigrt sich DOCH *der Mann mit Ihr und 2 Kinder zusammen zu zihen. Sie hat aber alter Wohnung naturlich schon gekundigt und in neue mochte die einzihen ( die Miete ist etwas hocher als fur die drei -Sie und 2 Kinder gedacht-Kaution und 1 Februarmiete schon bezahlt.) Aber die ist doch wieder-oder eher weiter auf ALg 2 angewiesen ( und der ab 01.02 zustandige amt ist anderer als jetzt)

Irene Wolf 24.01.2012 08:11

Darf Sie trotztdem umzihne- und zur neuem amt gehen um die Alg 2 zu beantragen

Irene Wolf 24.01.2012 08:11

?????

Лида Катастрофа 24.01.2012 08:48

aber was bleibt denn noch fur eine Variante fur Ihre Bekannte????? die alte Wohnung ist schon weg, die neu angemietet. Ich wurde umziehen und mich sofort beim dortigen Amt melden.

Irene Wolf 24.01.2012 08:51

na ja die mietspiegel ist da zwar teuerer- aber da sie sich auf den Ehemann verlassen hat , hat sie auf diese umzugsgenehmigung verzichtet- dann kann Sie da nur das kriegen was sie bis vor kurzem bekamm? oder? ( aber das ist 160 euro weniger.

Лида Катастрофа 24.01.2012 08:53

hochstwahrscheinlich wird sie nur das bekommen, was ihr zusteht, den Rest soll sie sich dann entweder vom Sozialgeld absparren oder dazuverdienen, andere Moglichkeiten gibts wohl nicht, oder ich sehe zumindest keine

Irene Wolf 24.01.2012 09:12

Ist die neue Wohnung teurer und Sie bleiben bei derselben ARGE, mussen Sie die Mehrkosten selbst tragen.Ziehen Sie in den Zustandigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien fur die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhangig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten ubernommen werden sollen, muss der Trager der Umzug zustimmen.

Irene Wolf 24.01.2012 09:12

habe aber noch sowas gefunden -
Umzug bei Hartz IV ohne Zustimmung der ARGE


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