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M lbaier 24.12.2008 04:54

я знаю у них каникулы с 1 по 10 января .. я хотела бы время до сдачи теста протянуть, но знаете мне как то страшно, ведь это уже никак не явлеяется "незамедлительной сдачей" ... а что они мне сделать могут?

Ирина В 24.12.2008 05:09

Про действительный паспорт я у Ивана спрашивала. ЧТо у Вас он действительный я и не сомневаюсь. Если Вы гражданством занялись, то зачем Вам дополнительная головная боль
Попробуйте все-таки сразу же после 8го объясниться с женщиной в VHS. А что во Франкфурт можно приехать без термина и пройти? Какое тогда у вас замечательное консульство.

Владимир Кэнн 24.12.2008 05:38

Doppelte
* * *Staatsangehorigkeit?

Владимир Кэннэ 24.12.2008 05:41

Kann man bei der Einburgerung
seine alte Staatsangehorigkeit behalten? (fr)

Владимир Кэнн 24.12.2008 05:42

Grundsatzlich verlangt der deutsche Staat bei
einer Einburgerung, dass die bisherige Staatsangehorigkeit mit der Einburgerung
aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten
ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch
werden, gehen also nicht naher auf die Grunde ein, die dahinter stecken. Hier
geht es darum, die Folgen der grundsatzlichen Entscheidung zu erlautern. (fr)

Владимир Кэннэ 24.12.2008 05:43

Also: Wer in Deutschland eingeburgert werden
mochte, muss die bisherige Staatsangehorigkeit aufgeben (also selber aktiv
werden), oder diese aufgrund des Staatsangehorigkeitsrechtes seines bisherigen
Heimatstaates mit der Einburgerung kraft Gesetz, also automatisch verlieren. Das deutsche
Staatsangehorigkeitsrecht bestimmt z.B. in
* * *§ 25 StAG, dass ein
* * *Deutscher die deutsche Staatsangehorigkeit verliert, wenn er freiwillig,
* * *also auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehorigkeit erwirbt, sofern
* * *diese andere Staatsangehorigkeit nicht eine EU-Staatsangehorigkeit oder
* * *die der Schweiz ist. (fr)

Владимир Кэннэ 24.12.2008 05:44

n
§
12 StAG ist geregelt, unter welchen Umstanden die Hinnahme von
Mehrstaatigkeit als Ausnahme entgegen des oben genannten Prinzips in Betracht kommt: Nahere
Erlauterungen dazu gibt es dann in den (leider veralteten, aber neue gibt es
noch nicht) Verwaltungsvorschriften zum
Staatsangehorigkeitsrecht unter der
Nr. 87 ff. Im
Wesentlichen ist dies dann der Fall, wenn man die alte Staatsangehorigkeit aus
rechtlichen oder tatsachlichen Grunden gar nicht aufgeben kann (es gibt z.B. Staaten,
die ihre Burger nicht aus der Staatsangehorigkeit entlassen), oder wenn dies im
Einzelfall einmal unzumutbar sein sollte. (fr)

Владимир Кэнн 24.12.2008 05:44

Au?erdem gibt es Personengruppen,
die in dieser Frage begunstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte
Fluchtlinge, die den blauen Reiseausweis fur Fluchtlinge besitzen. Die
Eigenschaft als Kontingentfluchtling alleine, ohne im Besitz des Reiseausweises
zu sein, begrundet jedoch keine Ausnahme mehr. (fr)

Владимир Кэнн 24.12.2008 05:45

Eine weitere Personengruppe sind EU-Burger und Burger der Schweiz. Hier wird die
Aufgabe der bisherigen Staatsangehorigkeit nicht verlangt, bei den Burgern
einiger EU-Staaten erlischt sie jedoch mit der Einburgerung automatisch.
Einburgerungs-Interessenten aus EU-Staaten sollten sich daher bei ihrer
zustandigen Auslandsvertretung erkundigen, ob der Verlust der alten
Staatsangehorigkeit eintritt und ob und wie man dies ggf. vermeiden kann. (fr)

Владимир Кэннэ 24.12.2008 05:45

Eine Liste der Staaten, bei denen §
12 Abs. 1 Nr. 2 StAG angewandt wird, findet man hier.


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