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  #11  
Старый 07.03.2010, 04:56
Лиля
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Alona, das was Sie hier von sich geben ist totaler Mist hoch 3. Es ist fast unmoglich ein Kind ohne Unterhalt gross zuziehen. Es schon mit dem Unterhalt schwer. Mein Ex ist zwar ein grosses Arschloch, aber wenigstens zahlt er fur unseren Sohn. Und das sind auch nur 240 Euro. Und wer weiss, was ein Kind kostet, der weiss auch das 240 Euro Peanuts sind. Mit 240 Euro kommt man nicht weit, und ganz ohne Unterhalt erst recht nicht.
Natalia, versuchen Sie mal ein Antrag beim ALG zu stellen. So weit ich weiss, zahlen die, so viel wie es in dem Gerichtsurteil steht. So war es bei mir. Mein Ex und ich hatten zwar alles ohne Gericht geklart, nur mit den Anwalten, aber in der Zeit, in der die Sache bearbeitet wurde, habe ich die komplette Summe vom ALG II bekommen. Und er musste dann an die zuruck zahlen. Und die werden dieses Geld auf jeden Fall bei Ihrem Ex, wieder rausholen.
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  #12  
Старый 07.03.2010, 05:45
Нина Оминав
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Посадить не посадят, но это пойдет ему в долг, который не снимается 30 лет. Если у него нет дохода то UHV поможет
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  #13  
Старый 07.03.2010, 07:14
Ирина S
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Да не отвечайте, Алёна...Похоже, Вам и сказать нечего..Ответ мне и такбыл известен..Иначе бы Вы не писали здесь такие глупые высказывания...
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  #14  
Старый 07.03.2010, 07:23
Irina Fivdi
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Wenn die Summe fur den Unterhalt schon vom Gericht fest geregelt wurde, kann man einen Titel bekommen, d. h. wenn er nicht zahlt, kann man das Geld pfanden lassen. Wei? nur nicht, ob das geht, wenn derjenige arbeitslos ist.
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  #15  
Старый 07.03.2010, 07:27
Irina Fivd
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ich bekomme fur meinen sohn auch Unterhalt und es steht fest, das Geld reicht sicher nicht aus, um ein Kind damit durchzubringen. Ist klar, dass man auch selbst arbeiten gehen muss, aber es reicht trotzdem nciht. Zum Gluck wurde das Gesetz geandert, dass der unverheirateten Frau auch Unterhalt zusteht, wenn sie nciht ganztags arbeiten kann wegen dem Kind!!!! Bin ich sehr dafur(Y)(Y)(Y)(Y)
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  #16  
Старый 07.03.2010, 07:28
Natalja Hivin
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титель уже есть,правда я его ещё не видела,он у моего адвоката пока.
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  #17  
Старый 07.03.2010, 07:39
Лиля
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Irina, wenn der Vater nicht in der Lage ist fur die Kindesmutter zu zahlen, und die Mutter nicht arbeiten kann, dann bleibt ihr nur ALG II.
Mein Ex verdient ca. 1800 Netto, zahlt Unterhalt fur insgesamt 2 Kinder, und noch was fur die Mutter des ersten Kindes, nach Abzug des Eigenbedarfs bleibt von ihm fur mich nichts ubrig. Aber ich will sein Geld auch nicht, mir ist es wichtig das er fur den Kleinen zahlt.
Da es bei mir in der Stadt keinen KiGa gibt, der, die Kinder ab einem Jahr nimmt, kann ich auch nicht arbeiten gehen. Es gibt zwar Haufen Job?s, aber alles Schichtdienst, und das passt mir nicht, weil ich niemanden habe, wer auf meinen Zwerg aufpasst, wenn ich Spat oder Nachtschicht habe.
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  #18  
Старый 07.03.2010, 07:43
Лиля
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Ein Arbeitsloser kann nicht gepfandet werden.Hab mal im TV eine Sendug gesehen, der Vater des Kindes konnte(wollte) nicht zahlen, daraufhin, hat die Mutter des Kindes die Grosseltern Vaterlicherseits auf Unterhalt verklagt und Recht bekommen, die Grosseltern mussten demnach zahlen. Aber es war irgend ein besonderer Fall, hab leider nicht den ganzen Bericht gesehen.
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  #19  
Старый 07.03.2010, 07:49
Irina Fivdi
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Das ist naturlich nciht so gut. Mein Ex verdient genung und wird nie arbeitslos, da er ein karrieretyp ist.Unterhalt fur mich bekomme ich auch noch nciht, es lauft schon seit 2 Jahren, erst bei einem gericht, habe ich gewonnen, jetzt Berufung bei anderem Gericht, mal sehen was in 6 Wochen da rauskommt. Zahlen muss er, das steht fest, geht nur noch darum wieviel. Mir ist es auch wichtig, dass das Kind das Geld bekommt, nur sehe ich es langsam nciht mehr ein, alles andere allein zu regeln. Ich musste 8 Wochen nach der Geburt arbeiten gehen, um uns beide durchzubringen, und habe seitdem noch nicht mal richtig Urlaub gemacht, musste immer nur frei nehmen, wenn der kleine stand krank war und er ist besonders infektanfallig mit Asthma. Also wenn es mir zusteht, versuche ich alles um es zu bekommen. Kindergarten haben wir mit einem Jahr angefangen, leider langt es auch nicht von der Zeit, dass ich ganztags arbeiten kann. und von schicht kann uberhaupt keine rede sein.
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  #20  
Старый 07.03.2010, 07:55
Лиля
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Tja, Irina, in Ihrem Fall ist es naturlich wichtig, das auch Sie Ihr Geld bekommen. Ich wollte ab dem 1.04 arbeiten gehen, aber musste absagen, wegen des Schichtsystems. Mein Sohn wird im November 2, dann gehe ich wieder Arbeiten.
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