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Der Ehevertrag
Gutergemeinschaftas Vermogen beider Eheleute wird zum vollstandigen gemeinschaftlichen Vermogen, uber das keiner der Eheleute allein verfugen darf.
Jegliches Arbeitseinkommen, Schenkungen, Erbschaften usw. sind automatisch Gesamtgut. Bei einer Scheidung bekommt jeder Ehegatte den gleichen Anteil, au?er es wurden notariell Ausnahmen vereinbart. Die Gutergemeinschaft existier heute kaum noch als Guterstand
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