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Nach derzeit geltender Rechtslage muss die Kundigung eines Arbeitsverhaltnisses sozial gerechtfertigt sein, sofern dieses langer als 6 Monate besteht und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschaftigt (bei Arbeitsverhaltnissen, die vor dem 01.01.2004 bestanden haben, gilt sogar noch die Schwelle von 5 Mitarbeitern)
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