Ich mochte hier als einzige widersprechen. Ich wurde auf Ihrer Stelle nicht zahlen, denn OHNE Makler zu sein, darf sie auch keine Provision verlangen. Es gibtVertage, die zwar als Vertrag abgefasst und unterschrieben,sind jedoch sittenwidrig, d. h. wenn sievor Gericht geht, wird sie den Prozess verlieren. Ich wurde Ihnen empfehlen nicht zu zahlen und bei einer Mahnung erstsich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Denn ich kann ja auch nicht eine Rechung nach RVG ausstellen ohne nochRechtsanwalt zu sein.
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