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Старый 20.04.2011, 08:06
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Fortsetzung (Anfang s. 06.03.2011 00:30)
in gro?tem Ausma? zu bereiten. Ihr Einsanz und ihre Entlonung mussen zu Bedingungen erfolgen, die den deutschen Betrieben leistungsfahige Arbeitskrafte billigst zur Verfugung stellen."
Schon zu Beginn dieses Masseneinsatzes *polnischer Zwangsarbeiter hatte die deutsche Reichsfuhrung entscheiden, dass gewisse Teile Polens einen Sonderstatus behalten sollten. Das geschah vor folgendem Hintergrund:
Der nordostlichste polnische Bezirk Bialystok und das sudostlich gelegene Galizien war eigentlich ukrainische - also sowjetische - Gebiete, die 1920 nach schlacht bei Warschau von Polen annektiert worden waren. Die Deutschen hatten sie 1939 mit besetzt - behandelten sie aber vorerst als "Sondergebiete", deren Bevolkerung nicht als Polen galten. Diese Regelung war vermutlich aus Rucksicht auf das Verhaltnis zur Sowjetunion getroffen worden.
Bereits am 1. August 1941 - die deutsche Wehrmacht war in die Sowjetunion einmarschiert - wurde der Bezirk Galizien jedoch dem Geleralgouvernement zugeschlagen. Der Kreis Bialystok blieb aber noch selbststandig. Die Einwohner beider Gebiete wurden von da an ebenfals als Polen behandelt, im sie deutlich von den neu hinzu gekommen Russen abzusetzen. Ebenfals lautete die amtliche Definition fur Polen am 15. Februar 1943:
"Als Polen gelten diejenigen Arbeitskrafte polnischen Volkstums, aus dem Generakgouvernement und den eingegliederten Ostgebieten, die am 1.9.1939 in den eingegliederten Ostgebieten einschlie?lich des Bezirk Bialystok sowie dem Generalgouvernement einschlie?lich des Bezirk Lemberg ansassig waren und im Reichsgebiet ... zur zivilen Arbeitseinsatz eingesetzt sind oder werden."
Die Behandlungvorschriften fur polnische Arbeiter in Deutschland wurden bereits 1939 verscharft. In einem Erlass des Reichsfohrers SS vom 23. Dezember 1939 betreffend die "Behandlung arbeitsunwilliger polnischer Arbeiter" hie? es unter anderem:
"Nach vorliegenden Berichten haufen sich der letzten Zeit dier Falle, da? sich polnische Staatangehorige, die in das Reichsgebiet zur Beschaftigung in der Landwirtschaft oder zu gewerblichen Arbeiten hereingeholt sind, ohne Genehmigung ihre Arbeitsstelle verlassen und ziel- und mittellos ... im Lande herumziehen.
Diese arbeitsscheuen Polen bedeuten in Jeder Hinsicht eine Gefahr fur die offentliche Sicherheit. Ich ersuche, ... nach der artigen Personen zu fahnden. Werden solche ... ergriffen, ist ihre Bestrafung ... herbeizufuhren.
Nach der Strafverbu?ung sind sie dem zustandigen Arbeitsamt zur Zuweisung in Arbeit zuzufuhren. Dabei ist ihnen die Unterbringung in ein Konzentrationslagen anzudrohen, falls sie ihre Arbeitsstelle erneut unerlaubt verlassen sollten. Werden Polen betroffen, die trotz der Bestrafung und erneuter Zuweisung einer Arbeitsstelle diese wieder ohne Genehmigung verlassen haben, sind sie in ein Konzentrationslager einzuweisen."
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