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Kurzarbeit
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06.12.2009, 01:11
Галина Насака
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Der Arbeitgeber zahlt den entsprechend der Arbeitszeit verkurzten Lohn und die Bundesagentur fur Arbeit fullt bis zu 60 beziehungsweise 67 Prozent vom letzen Nettoentgelt auf. Bezahlt wird das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber.