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  #25  
Старый 25.01.2010, 00:21
Roman Pysi
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1.
Man darf sich nicht einfach "Dr." nennen. Das scheint hier schon Mal klar zu sein. Das steht sogar unter Strafe - § 132a StGB.
2.
Ausdiesem grund kann auch das Meldeamt den Titel nicht einfach soreinschreiben. Die brauchen ein dokument. Das bekommt man auch nachmeinem Wissen im Kultusministerium des Landes, in dem man lebt.
Sohabe auch ich damal den "Dipl.-Ing." fur meinen Vater anerkennenlassen. Wichtig ist dabei, dass es eine Trennung zwischen Grad undBeruf ist. So darf mein Vater die Bezeichnung Dipl.-Ing fuhren (weil erIngenieur ist), er darf aber als Ingenieur nicht arbeiten. Dafur istein anderes Genehmigungsverfahren notwendig.
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