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Старый 15.12.2011, 04:51
Лида Катастрофа
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Anspruch auf Waisenrente haben leibliche und Adoptivkinder, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen (m/w) lebten und uberwiegend von ihm unterhalten wurden. Wichtigste Voraussetzung ist, da? der Verstorbene Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war und bis zu seinem Ableben mindestens funf Jahre lang Beitrage gezahlt hat. Gro?e Sprunge sind mit dem Geld nicht moglich. Im Schnitt betragen die Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung im Monat nur rund 160 Euro.
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