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Старый 10.10.2010, 21:52
Nadja
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Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhalt die deutsche Staatsangehorigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehorigkeit besa?. Fur nichtehelich geborene Personen gilt, dass die Betreffenden in der Regel die Staatsangehorigkeit der Mutter erwerben. Seit dem 1. Juli 1993 kann auch der nichteheliche Vater die deutsche Staatsangehorigkeit verleihen, wenner Deutscher ist,eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegtund die Anerkennung der Vaterschaft bzw. das Vaterschaftsfeststellungsverfahren vorgenommen oder eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
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