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  #17  
Старый 26.02.2009, 19:24
Сергей Щэкд
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Erfolgsaussicht hei?t doch nicht, dass man allenfalls obsiegen wird. Dass man trotz Gewahrung der PKH verliert, passiert immer wieder. Die PKH umfasst nur die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Verliert der Klager bzw. wird einer seiner Antrage (teilweise) abgelehnt, hat der Beklagte einen Kostenerstattungsanspruch bzgl. seiner Anwaltskosten gegen den Klager. Die PKH deckt diesen Kostenerstattungsanspruch nicht ab (§ 123 ZPO).
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