Показать сообщение отдельно
  #861  
Старый 07.02.2012, 03:47
Leeda
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Wenn Sie eine gerichtliche Vereinbarung uber die Besichtigungszeiten mit Ihren Kindern haben, dann kann die Exfrau nichts dagegen unternehmen. Gehen Sie zum Anwalt oder Jugendamt und setzen Ihre Rechte durch.
Ответить с цитированием