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  #10708  
Старый 18.11.2011, 21:00
Аватар для Sch nemann
Sch nemann Sch nemann вне форума
 
Регистрация: 25.02.2011
Сообщений: 139
По умолчанию

Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub zustehen. Dabei ist jedoch ausschlie?lich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

Beispiel: Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die Woche insgesamt arbeitet.

Einem Arbeitnehmer, der diese 20 Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem nicht 20 Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfugung.


Der gesetzliche Urlaubsanspruch betragt jahrlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden
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Пока не наступит завтра, ты не поймешь, как хорошо тебе было сегодня.
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