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Старый 10.06.2011, 01:06
maria Lihmon
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Personalausweise:- Personalausweise konnen nicht verlangert werden.
- Die Gultigkeit des Personalausweises betragt fur Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, fur Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre.
- Die Gebuhr betragt 28,80 €, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 22,80 €.
- Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Ausweis benotigt, so besteht die Moglichkeit, einen vorlaufigen Personalausweis mit der Geltungsdauer von 3 Monaten auszustellen. Die Gebuhr hierfur betragt ebenfalls 10,00 €.
- Ab dem 01.11.2010 werden auch fur Personalausweise biometrietaugliche Passbilder benotigt (Anforderungen siehe unten). Auch Korpergro?e und Augenfarbe werden eingetragen.
- Die Aufnahme von Fingerabdrucken ist freiwillig.
Reisepasse:
- Auch Reisepasse konnen nicht mehr verlangert werden.
- Die Gultigkeitsdauer entspricht der Regelung bei den Personalausweisen.
- Die Gebuhr betragt 59,00 €, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 37,50 €.
- Die Bilder mussen den Anforderungen fur biometrietaugliche Passbilder genugen, die seit dem 01.11.2005 gestellt werden (Bestimmungen siehe unten). Auch Korpergro?e und Augenfarbe werden eingetragen.
- Im Rahmen des Antrages werden seit dem 01.11.2007 die Fingerabdrucke der beiden Zeigefinger des Passinhabers eingelesen und im Reisepass gespeichert. Die Aufnahme der Abdrucke erfolgt auf elektronischem Weg bei der Beantragung. Die Abdrucke werden nach dem Antragsverfahren und der Produktion ausschlie?lich im Reisepass gespeichert sein.
- Sollten kurzfristigere Auslandsreisen notig sein, kann gegen eine erhohte Gebuhr von
91,00 € ein Express-Reisepass beantragt werden, der in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt ist. Der Express-Reisepass ist ein normaler Reisepass, der jedoch in einem beschleunigten Verfahren gefertigt wird. Fur Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres betragt die Gebuhr 69,50 €.
- Fur dringende Reisen kann ein vorlaufiger Reisepass beantragt werden, der sofort ausgestellt wird. Auch hierfur benotigt man ein Passbild, dass nach den seit dem 01.11.2005 geltenden biometrietauglichen Vorschriften angefertigt sein muss. Die Gebuhr fur den vorlaufigen Reisepass betragt 26,00 €.

Habe heute Mitteilundsblatt von unseren Rathaus mit diesen Infos bekommen. Ich denke, Gesetze sind in dieser Hinsicht wirksam *fur alle Lander in Deutschland
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