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Старый 22.08.2011, 06:52
Ольга Л
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Девочки, пару интересных и полезных вещей для матерей-одиночек!
Die Beistandschaft fur minderjahrige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes eingefuhrt und ersetzte die Amtspflegschaft des Jugendamtes fur nichteheliche Kinder.
Beistand kann nur das Jugendamt werden. Deshalb wird die Beistandschaft bisweilen auch "Amtsbeistandschaft" genannt. Das Jugendamt beauftragt einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit der Wahrnehmung der Aufgaben (§ 56 SGB-VIII). Diese/r ist dann gesetzlicher Vertreter des Kindes in einem oder 2 Bereichen:
Vaterschaftsfeststellung
Unterhaltsgeltendmachung
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