Olga, es gibt private und staatliche Schulen. unter bestimmten Voraussetzungen kann das Schulgeld fur den Besuch bestimmter privaten Schulen als Sonderausgabe berucksichtigt werden. Der "normale" Schulbedarf gehort zu den den Aufwendungen fur Kindererziehung und ist mit dem Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag abgegolten.
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