Тема: Miete und Wohnen
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  #18  
Старый 04.06.2008, 06:30
Оксана
Guest
 
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Wenn Sie gegen dem Mahnbescheid widersprochen habe muss der Vemieter seine Forderung gerichtlich geltend machen, d.h er wird Sie verklagen mussen. Aber keine Panik, ubersprufen Sie nochmals, ob der Vermieter die Betriebskosten bis Ende des Jahres oder bis zum Auszug abgerechnet hat und ob er die Wohnung ohne Beanstandungen ubernommen hat. Vielle Vermieter versuchen es einfach und hoffen, dass die Mieter einfach zahlen ;-). Habe Sie vor dem Mahnbescheid keine Aufforderungen erhalten?
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