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  #16  
Старый 18.04.2010, 18:33
Ирэна Kмау
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Bereits seit dem 01.01.2005 enthalt das deutsche Auslanderrecht ausdruckliche Regelungen, wonach zuziehende Auslander sich auch als Selbstandige in Deutschland niederlassen konnen. Voraussetzung ist ein ubergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedurfnis, eine positive Auswirkung der Tatigkeit auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung. Diese Voraussetzungen sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000,- Euro investiert und funf Arbeitsplatze geschaffen werden.
***********.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/ArbeitLebenDeutschland/01-Arbeitsmoeglichkeiten.html
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