Frage Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker)
Im Gesetz § 35 a EStG sind die Voraussetzungen so verankert:
- Die Leistung muss eine Lohn/Arbeitsleistungdurch einen Unternehmer ausgefurht worden sein
- Es muss sich um Instandhaltungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeleistungen handeln
- Die Arbeit muss im eigenen Haushalt ausgefuhrt worden sein.
- Es muss eine ordnungsgema?e Rechnung vorliegen
- Die Rechnung muss unbar bezahlt worden sein
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Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfullt ist, dann kann die Handwerkerrechnung nicht berucksichtigt werden.
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***.holzkamp-neudorf.de
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